Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 23, Absatz 2) kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Dabei können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Die Krankenkasse übernimmt im Rahmen der Ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90% der Kurmittelkosten, bei Versicherten unter 18 Jahren 100%. Die Satzung der jeweiligen Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen (Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten), einen Zuschuss von bis zu 13,00 Euro täglich gewähren. Bei Ambulanten Vorsorgeleistungen für versicherte, chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss auf bis zu 21,00 Euro erhöht werden. Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind vor Ort zu bezahlen, wenn nicht anders angegeben.
Es besteht ein Anspruch der Ambulanten Vorsorgeleistungen alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf dieser Frist gewährt werden. Also beantragen Sie bei einem geplanten Kuraufenthalt rechtzeitig die Ihnen zustehenden Zuschüsse. Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt und bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer, z. B. 14 Tage stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft.
Bevor Sie eine Reise buchen, beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für eine Ambulante Vorsorgemaßnahme. Das notwendige Formular erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Das ausgefüllte Formular senden Sie zur Bearbeitung an Ihre Krankenkasse. Die Krankenkasse informiert Sie, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden.
Ambulante Vorsorgemaßnahme im Ausland: Im Unterschied zu einer Kur in Deutschland muss nach jetzigem Stand der Gast die Kur zunächst vorausbezahlen. Sprechen Sie bitte vor Buchung der Reise mit Ihrer Krankenkasse über die mögliche Bezuschussung. Nach Beendigung der Kur reichen Sie die erhaltenen Anwendungen bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung ein. Dazu muss eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen vorgelegt werden. Fragen Sie dazu in der Kurabteilung Ihres Hotels nach.
Bitte beachten Sie: Es besteht keine Garantie für die Kostenübernahme, da die Entscheidung darüber im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse liegt. Die von uns angebotenen Reisen sind Pauschalreisen. Einige Krankenkassen erkennen die Definition der Reisen nicht an.
Einige unserer Vertragspartner haben eine Kassenzulassung. Rezepte für Anwendungen können dann ohne weiteres dort eingelöst werden. Es empfiehlt sich die Versichertenkarte mitzuführen. Über zusätzliche Leistungen, die direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden können, beraten Sie gerne die Fachärzte vor Ort.
Präventionsreisen: Gesundheit ist unser höchstes Gut – darüber lässt sich nicht streiten. Wer sich gesund verhält, der wird belohnt. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben mit dem § 20 SGB V des Fünften Sozialgesetzbuches eine Möglichkeit geschaffen, die Kosten für Kurse und Gesundheitsaufenthalte (Präventionsmaßnahmen) zu bezuschussen. Ein Vorteil für Kunden, die die Angebote in Deutschland nutzen. So können nach Vorlage einer Bestätigung bis zu 150,00 Euro pro Person erstattet werden.
Beachten Sie bitte auch hier, dass keine Garantie für die Bezuschussung gegeben werden kann. Diese Entscheidung wird nur von der jeweiligen Krankenkasse gefällt. Grundsätzlich können Sie versuchen, für alle Kurorte Erstattungen bzw. Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen zu beantragen. Sprechen Sie in jedem Fall vor Antritt der Reise mit Ihrer Krankenkasse.